Amtlicher Gegenprobengutachter


Voraussetzung für eine sachgerechte Gegenprobenbeurteilung ist, dass der Sachverständige, der für Sie tätig ist, gleichzeitig amtlich anerkannter Gegenprobensachverständiger ist.
Die behördliche Zulassung finden Sie auf der Seite: LAGeSo.

Die Proben werden bei Ihnen abgeholt oder per Boten übersandt und sach- und fachgerecht im Labor SELEKTIS GmbH untersucht. Hierbei ist es eminent wichtig, die Kosten für den Auftraggeber so gering wie möglich zu halten.

Neben der Übergabe von Untersuchungsergebnissen werden grundsätzlich auch Bewertungen (Gutachten) erstellt, die von Gerichten und Behörden anerkannt werden.