Gutachten im Strafverfahren
Strafrechtsschutz für Unternehmer
Sobald die Staatsanwaltschaft bei einem Strafdelikt Vorsatz vorwirft, ist die Rechtsschutzversicherung von der Leistung befreit. Erst wenn dieser Vorsatz widerlegt worden ist
(z.B. durch Freispruch), kommt sie für die entstandenen Kosten auf. Das heißt, der Beklagte muss die gesamten Kosten (Sachverständige, Gutachten, Gerichtskosten, etc.)
vorverauslagen. Der Verdächtige ist ohne Versicherungsschutz in einer wesentlich schlechteren Verhandlungsposition.