Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln


Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Daher gelten die allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts.
Zwei Grundpfeiler dieser Vorschriften sind:

  • Lebensmittel müssen sicher sein (Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002)
  • sie dürfen den Verbraucher nicht irreführen (§ 11 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, LFGB)

Darüber hinaus gibt es eine spezielle Verordnung, die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Sie regelt u.a. die Zusammensetzung, Kennzeichnung und Anzeigepflicht von Nahrungsergänzungsmitteln.
Den schwierigen Spagat der Abgrenzung von NEM zu Arzneimitteln können wir gemeinsam meistern.