Lebensmittelkennzeichnung


Auf dem Etikett (Kennzeichnungselement) sollen Verbraucher Informationen zu Inhaltsstoffen, Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften des Lebensmittels finden. Diese Informationen sollen die Kaufentscheidung erleichtern und den Verbraucher schützen aber auch den Hersteller in seiner Werbung unterstützen. Daher fordert der Gesetzgeber folgende Angaben zur Kennzeichnung:

  1. Verkehrsbezeichnung
    Die Verkehrsbezeichnung ist der Name des Lebensmittels. Er soll die Art des Lebensmittels beschreiben und es von anderen Produkten unterscheiden. Hier gibt es unzählige Fallstricke.

  2. Zutatenverzeichnis
    Die Zutaten sind absteigend nach ihrem Gewichtsanteil aufgelistet. Über Zutaten kann man trefflich streiten, meist mit der Behörde vor Gericht.

  3. Zusatzstoffe
    Zusatzstoffe werden mit dem Klassennamen, dem Namen des Stoffes und der EU-einheitlichen E-Nummer genannt aufgeführt. Ob ein Zusatzstoff im Gesamterzeugnis noch eine Wirkung hat oder nicht, auch darüber wird vor Gericht immer wieder gestritten. Bestimmte Zusatzstoffe sind nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Hier treffen Realität und Behördenmeinung immer wieder aufeinander.

  4. Auflistung der Zutaten von zusammengesetzten Zutaten

  5. Mindesthaltbarkeitsdatum / Das Verbrauchsdatum
    Wir machen auch Haltbarkeitsnachweisbestimmungen !

  6. Füllmenge

  7. Herstellerangabe

  8. Los- oder Chargennummer

  9. Preis