Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln


Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Daher gelten die allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts. Zwei Grundpfeiler dieser Vorschriften sind:

  • Lebensmittel müssen sicher sein (Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002)
  • Sie dürfen den Verbraucher nicht irreführen (§ 11 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, LFGB)
Darüber hinaus gibt es eine spezielle Verordnung, die Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV). Sie regelt u.a. die Zusammensetzung, Kennzeichnung und Anzeigepflicht von Nahrungsergänzungsmitteln.
Den schwierigen Spagat der Abgrenzung von NEM zu Arzneimitteln können wir gemeinsam meistern.