Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Daher gelten die allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts. Zwei Grundpfeiler dieser Vorschriften sind:
- Lebensmittel müssen sicher sein (Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002)
- Sie dürfen den Verbraucher nicht irreführen (§ 11 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, LFGB)
Den schwierigen Spagat der Abgrenzung von NEM zu Arzneimitteln können wir gemeinsam meistern.