Schulungen
- gemäß § 4 Lebensmittelhygieneverordnung
- entsprechend §§ 43, 44 Infektionsschutzgesetz und
- nach der Tierschutz-Schlachtverordnung
§4 Lebensmittelhygieneverordnung
Personalschulungen
- Wir machen Sie sachkundig (anerkannter Sachkundenachweis)
- Fisch- und Fischprodukte
- Fleisch- und Fleischprodukte
- Backwaren
- Speiseeisherstellung
- Sachkunde bei leicht verderblichen Lebensmitteln (Salate, Obstzubereitungen)
- Folgende Anforderungen an die Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene werden geschult und abgeprüft:
- Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
- Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
- Lebensmittelrecht
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
- Havarieplan, Krisenmanagement
- Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
- Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
- Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
- Reinigung und Desinfektion
§§ 43 und 44 Infektionsschutzgesetz
Tierschutz-Schlachtverordnung
Aus folgenden Bereichen wird Wissen in angemessener Form vermittelt:
- Grundkenntnisse der Anatomie und Physiologie
- Grundkenntnisse des Verhaltens der Tiere
- tierschutzrechtliche Vorschriften
- Grundkenntnisse der Physik oder Chemie
- Eignung und Kapazität der jeweiligen Betäubungsverfahren
- Kriterien einer ordnungsgemäßen Betäubung und Tötung von Tieren
- ordnungsgemäße Durchführung des Ruhigstellens, Betäubens und Tötens der Tiere
- Wartung der für das Betäuben und Töten notwendigen Geräte und Einrichtungen
Der Stundenplan für 2 Tage ist wie folgt strukturiert
- Allgemeine Fisch- und Krustentierkunde (2 Stunden)
- 1.1 Allgemeine Fisch- und Krustentierkunde
- 1.2 Aufbau des Fischkörpers des Krustentiers
- 1.3 Bau und Funktion der Organe
- Spezielle Fischkunde, Behandlung von gehälterten Fischen und Krustentieren (2 Stunden)
- 2.1 Spezielle Fischkunde
- 2.2 Krankheiten
- 2.3 Behandlung lebender Fische und Krustentiere
- Hälterwasserkunde (2 Stunden)
- 3.1 Wasser
- 3.2 Stoffhaushalt
- 3.3 Gewässergüte
- 3.4 Probleme
- Rechtsvorschriften (4 Stunden)
- 4.1 Grundlagen des Lebensmittelrecht
- 4.2 Tierseuchenrecht
- 4.3 Tierschutzrecht
- 4.4 Infektionschutzgesetz
- 4.5 § 4 der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 8. August 2007
- Tierschutzgerechtes Töten (2 Stunden)
- 5.1 Sachgerechtes Töten von Fischen
- 5.2 Sachgerechtes Töten von Krustentieren
- Gerätekunde (2 Stunden)
- 6.1 pH-Wert-Messung
- 6.2 Salzkonzentrationsmessung
- 6.3 Temperaturmessung
- 7 Listeneintrag
Die Schulungen und praktischen Übungen (jeder Kandidat hat einen Fisch und ein Krustentier zu töten, wobei die getöteten Tiere anschließend verkauft werden)
werden in Berlin-Pankow bei der Firma Lachs und Butt durchgeführt.
Hier stehen den Kandidaten ausreichend lebende Süßwasserfische im Hälterungsbecken zur Verfügung, um die Wasserqualität bestimmen zu können und das Verhalten
der Tiere zu studieren.
Außerdem stehen hier in ausreichender Anzahl und Menge auch andere Fische, Lebensmittel aus Fischen und Kücheneinrichtungen zur Verfügung, um eine ausreichende
praktische Ausbildung auch in GMP, HACCP und Lebensmittelsicherheit vermitteln zu können.
Die Schulungen und praktischen übungen werden von mir gemeinsam mit einem ausgebildeten Binnenfischer durchgeführt.
Jeder Kandidat erhält über die abgehaltene Schulung und Prüfung ein Zertifikat.